Ihr seid betroffen oder kennt jemanden?
Unsere beiden Konzeptbetreuer und Ansprechpartner stehen Euch jederzeit zur Seite. Sie sind für Euch da, wenn es um Vorfälle, Grenzüberschreitungen oder Verdachtsmomente im Zusammenhang mit sexuellen Übergriffen geht. Scheut Euch nicht, sie vertrauensvoll anzusprechen.
1. Einleitung
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene haben ein Recht auf Schutz, Sicherheit und eine Umgebung, die ihre positive Entwicklung fördert. Als Verein tragen wir eine besondere Verantwortung, diesem Anspruch gerecht zu werden. Deshalb setzen wir uns konsequent für das Wohl aller jungen Menschen in unserem Verein ein.
Wir positionieren uns klar gegen jede Form von Gewalt, insbesondere gegen sexualisierte, psychische, körperliche und interpersonelle Übergriffe im Sport. Unser Ziel ist es, ein respektvolles, sicheres und vertrauensvolles Vereinsumfeld zu schaffen, in dem sich alle Mitglieder geschützt fühlen können.
Mit diesem Schutzkonzept schaffen wir verbindliche Strukturen zur Prävention, Sensibilisierung und zum richtigen Umgang mit Verdachtsfällen oder Vorfällen. Es soll Orientierung geben, Handlungssicherheit schaffen und dazu beitragen, Risiken frühzeitig zu erkennen und angemessen zu handeln.
Alle im Konzept beschriebenen Maßnahmen und Verhaltensgrundsätze gelten verbindlich für die im Verein tätigen Personen, Verantwortlichen sowie Mitglieder. Sie dienen als Leitlinie für einen achtsamen und verantwortungsvollen Umgang miteinander.
Das Schutzkonzept wird regelmäßig überprüft, an aktuelle Entwicklungen angepasst und bei Bedarf fortgeschrieben. So stellen wir sicher, dass unsere Maßnahmen wirksam, zeitgemäß und verlässlich bleiben.
2. Was versteht der VfR SW Warbeyen unter interpersoneller Gewalt im Sport?
Im sportlichen Alltag des VfR SW Warbeyen 1945 e.V. umfasst interpersonelle Gewalt alle Verhaltensweisen, die im Miteinander zwischen Menschen auftreten und das körperliche, psychische oder soziale Wohlbefinden einer Person beeinträchtigen können.
Diese Formen von Gewalt können sich auf unterschiedliche Weise zeigen – etwa körperlich, seelisch, emotional oder auch sexualisiert. Besonders häufig entstehen solche Situationen in engen Beziehungen oder Abhängigkeitsverhältnissen, wie sie im Sport zwischen Trainerinnen und Spielerinnen, innerhalb einer Mannschaft oder auch zwischen Erwachsenen und Minderjährigen vorkommen können.
Von interpersoneller Gewalt spricht man insbesondere dann, wenn persönliche Grenzen nicht respektiert werden, Vertrauen missbraucht wird oder Machtpositionen ausgenutzt werden. Dies kann sich in einem Klima von Druck, Angst, Abwertung oder Einschüchterung äußern.
Solche Verhaltensweisen stehen im klaren Widerspruch zu den Werten eines sicheren, respektvollen und unterstützenden Sportumfelds.
Sie können sowohl kurzfristige Belastungen als auch langfristige negative Auswirkungen für die betroffenen Personen haben.
3. Was bedeutet sexualisierte Gewalt im Sport beim VfR SW Warbeyen?
Im Umfeld des VfR SW Warbeyen 1945 e.V. versteht man unter sexualisierter Gewalt alle Verhaltensweisen, bei denen eine Person sexuelle Handlungen an oder vor Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen vornimmt, die diese nicht frei und bewusst zustimmen können oder wollen.
Dabei ist besonders zu beachten, dass vor allem Kinder und Jugendliche aufgrund ihrer körperlichen, emotionalen oder geistigen Entwicklung in vielen Situationen nicht in der Lage sind, ein solches Machtgefälle richtig einzuordnen oder sich klar dagegen zu wehren. Dadurch kann es dazu kommen, dass Grenzen überschritten werden, auch wenn dies von außen nicht immer sofort erkennbar ist.
Sexualisierte Gewalt entsteht immer dann, wenn eine Person ihre Macht-, Vertrauens- oder Autoritätsposition ausnutzt, um eigene Bedürfnisse auf Kosten anderer durchzusetzen. Es handelt sich dabei nicht um Sexualität im gegenseitigen Einvernehmen, sondern um einen klaren Missbrauch von Macht.
Solche Übergriffe können sehr unterschiedlich aussehen. Dazu gehören sowohl körperliche Handlungen wie unerwünschtes Berühren oder Zwangshandlungen als auch Formen ohne direkten Körperkontakt, etwa anzügliche Bemerkungen, Gesten, das Zeigen unerwünschter sexueller Inhalte oder das digitale Zusenden entsprechender Bilder und Nachrichten.
Oft kennen sich die beteiligten Personen gut, was das Vertrauen der Betroffenen zusätzlich ausnutzt und die Situation besonders belastend macht.
Sexualisierte Gewalt kann außerdem sowohl im direkten persönlichen Kontakt als auch über digitale Medien stattfinden.
4. Präventionsmaßnahmen
4a. Ansprechpartnerinnen & Ansprechpartner
Im Bereich des VfR SW Warbeyen 1945 e.V. stehen speziell geschulte und regelmäßig weitergebildete Ansprechpartner*innen zur Verfügung. Sie dienen als erste Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Thema Schutz vor Gewalt im Sport sowie für die Weitervermittlung an geeignete Stellen.
Zu ihren Aufgaben gehört es, Hinweise und Anliegen ernst zu nehmen, erste Gespräche zu führen und bei Bedarf an professionelle Fach- und Beratungsstellen weiterzuleiten. Auch die Einbindung externer Fachberatung ist Teil ihres Vorgehens, insbesondere wenn eine intensivere Unterstützung erforderlich ist.
Die Kontaktaufnahme ist auf verschiedenen Wegen möglich – direkt persönlich, telefonisch oder über die vereinsinterne Kummerbox.
Ansprechpartner beim VfR SW Warbeyen:
- Ulrieke Bartsch – 01523 3901405
- Sabine Barthel – 0151 41945344
4b. Erweitertes Führungszeugnis
Im Rahmen des Schutzkonzeptes des VfR SW Warbeyen 1945 e.V. gilt für alle haupt- und ehrenamtlich tätigen Personen die Verpflichtung, einen Ehrenkodex zu unterzeichnen sowie regelmäßig ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.
Das erweiterte Führungszeugnis darf dabei nicht älter als drei Monate sein und ist alle fünf Jahre erneut einzureichen. Bei Jugendlichen unter 16 Jahren ist ausschließlich die Unterzeichnung des Ehrenkodex erforderlich. Die Einsichtnahme in die Dokumente wird sorgfältig und datenschutzkonform dokumentiert und nachgehalten
Ablauf der Einsichtnahme:
- Die betreffende Person erhält vom Verein ein offizielles Schreiben zur Beantragung sowie zur Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses.
- Anschließend wird das Führungszeugnis von der Person selbst beantragt und dem Vereinsbüro zeitnah vorgelegt.
- Nach Prüfung erfolgt die dokumentierte Einsichtnahme unter Beachtung der Datenschutzvorgaben.
- Sollten relevante Einträge im Bereich sexualisierter Straftaten vorhanden sein, wird das Präsidium informiert, das entsprechende vereinsinterne Maßnahmen bis hin zum Ausschluss einleitet.
- Bestehen begründete Zweifel an der Zuverlässigkeit oder wird das Führungszeugnis nicht fristgerecht vorgelegt, wird die betreffende Person nach einer Erinnerung bis zur Klärung von ihrer Tätigkeit im Verein ausgeschlossen.
4c. Ehrenkodex
Ein zentrales Element der Präventionsarbeit im Verein ist der Ehrenkodex. Er dient als verbindliche Selbstverpflichtung und enthält klare Grundsätze für den respektvollen und verantwortungsvollen Umgang mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Sport.
Alle haupt- und ehrenamtlich tätigen Personen des Vereins verpflichten sich durch ihre Unterschrift auf diesen Ehrenkodex (basierend auf den Vorgaben des Landessportbundes NRW). Damit wird ein gemeinsames Werteverständnis geschaffen und verbindlich festgehalten.
4d. Sensibilisierung der Mitarbeitenden & Ehrenamtlichen
Alle im Verein tätigen Personen erhalten grundlegende und vertiefende Informationen zum Themenbereich Schutz vor Gewalt im Sport. Dadurch soll eine sichere und bewusste Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gewährleistet werden.
Neue Mitarbeitende werden zusätzlich in persönlichen Gesprächen in das Thema eingeführt. Für Fragen oder Unsicherheiten stehen die Ansprechpartner*innen jederzeit zur Verfügung.
Darüber hinaus ist vorgesehen, dass alle haupt- und ehrenamtlich Tätigen regelmäßig – mindestens alle fünf Jahre – an entsprechenden Schulungen mit einer Mindestdauer von drei Zeitstunden teilnehmen.
Ziel dieser Maßnahmen ist es, das Bewusstsein für mögliche Gefährdungen zu stärken, eine aufmerksame Haltung im Verein zu fördern und klare Handlungssicherheit zu vermitteln. Auch das vereinseigene Schutzkonzept wird dabei ausführlich erläutert.
4e. Einbindung von Kindern und Jugendlichen
Auch Kinder und Jugendliche werden aktiv in die Präventionsarbeit einbezogen. Dafür finden regelmäßig altersgerechte Informations- und Austauschformate statt.
In diesen Veranstaltungen werden die Ansprechpartner*innen vorgestellt und stehen für Fragen zur Verfügung. Rückmeldungen und Erfahrungen der jungen Mitglieder werden ernst genommen und fließen in die Weiterentwicklung des Schutzkonzepts ein.
4f. Öffentlichkeitsarbeit
Der Verein sorgt dafür, dass wichtige Informationen zum Thema Schutz vor sexualisierter Gewalt jederzeit öffentlich zugänglich sind.
Dazu gehören entsprechende Hinweise auf der Vereinswebsite sowie die Veröffentlichung der Kontaktdaten der Ansprechpartner*innen. Zusätzlich werden die wichtigsten Informationen auch vor Ort auf der Sportanlage in einem Informationsbereich bereitgestellt, sodass sie für alle Mitglieder und Besucher leicht zugänglich sind.
Noch Fragen?
Geschäftsstelle:
Christian Nitsch
Tichelstraße 11
47533 Kleve
Tel. +49 (0) 2821 718 2244
Vereinssitz:
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47533 Kleve
E-Mail: info@vfr-warbeyen.de
Tel. +49 (0) 2821 9550
